- Handwerker, Dienstleister, etc.
- Jahresumsatz unter 600.000 Euro / Gewinn unter 60.000 Euro
- keine doppelte Buchführung
- lediglich Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Personen
- Jahresumsatz unter 600.000 Euro / Gewinn unter 60.000 Euro
- Keine doppelte Buchführung
- lediglich Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Unternehmen welche von der Umsatzsteuer befreit sind (auf Rechnung keine MwSt.)
- Lediglich Einnahme-Überschuss-Rechnung
Die Idee für mein Angebot entstand aus dem echten Leben: Ein Familienmitglied gründete ein Kleinunternehmen – doch für die Büroarbeit blieb kaum Zeit. Ich sprang ein, übernahm die organisatorischen Aufgaben und merkte schnell, wie wertvoll diese Entlastung war.
Genau hier setze ich an.
Viele kleine Unternehmen stehen vor derselben Herausforderung: Die Zeit für administrative Aufgaben fehlt – dabei sind sie entscheidend für einen reibungslosen Geschäftsablauf.
Und ohne eine sauber gestellte Rechnung bleibt selbst der beste Auftrag unbezahlt.
Ich bin Sebastian Sutter und unterstütze Sie dabei, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Kerngeschäft.
Mit vier transparenten Preispaketen biete ich Ihnen genau die Unterstützung, die zu Ihrem Arbeitsalltag passt – flexibel, unkompliziert und entlastend.
Hinweis: Meine Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Buchführung im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen.
Rechtlicher Hinweis gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG
Ich biete ausschließlich Hilfeleistungen bei der ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG an – insbesondere das Sortieren und Zuordnen von Belegen, die Vorbereitung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie vorbereitende Arbeiten für die Umsatzsteuervoranmeldung. Ich führe keine steuerberatenden Tätigkeiten durch und erstelle keine Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Eine steuerliche Beurteilung oder Vertretung gegenüber dem Finanzamt erfolgt nicht. Diese Leistungen sind Steuerberatern vorbehalten.
§ 6 StBerG – Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
(3) Die Ausübung der Tätigkeit als Buchführungs- oder Lohnabrechnungskraft (Hilfeleistungen) ist erlaubt, ohne dass eine Erlaubnis nach § 3 erforderlich ist, wenn sie ausschließlich Hilfeleistungen bei der Buchführung oder laufenden Lohnabrechnung erbringen, die der Vorbereitung einer Steuererklärung oder anderer steuerlicher Pflichten dienen.
(4) Insbesondere ist die Hilfeleistung bei der Buchführung und der Lohnabrechnung erlaubt, wenn sie sich auf die Erfassung und Zusammenstellung von Belegen und die Durchführung von laufenden Geschäftsvorfällen beschränkt und keine eigenständige steuerliche Beurteilung oder Beratung beinhaltet.
Die Pakete sind flexibel gestaltbar und lassen sich individuell auf Ihre Anforderungen anpassen. Zusätzliche Leistungen biete ich gerne nach vorheriger Absprache an. Das erste Beratungsgespräch zum Kennenlernen biete ich Ihnen kostenfrei und unverbindlich an.
Für Unternehmen oder Selbstständige mit geringem Belegaufkommen
- Buchen von ca. 15 Rechnungen pro Monat
- Schreiben von ca. 5 Rechnungen pro Monat
- Aufarbeitung der Unterlagen für die Vorlage beim Steuerberater
- Nutzung der Buchhaltungssoftware im Preis inbegriffen
Monatlicher Preis:
122,- € netto
Für Unternehmen oder Selbstständige mit mittlerem Belegaufkommen
- Buchen von bis zu ca. 30 Rechnungen pro Monat
- Schreiben von ca. 20 Rechnungen pro Monat
- Aufarbeitung der Unterlagen für die Vorlage beim Steuerberater
- Nutzung der Buchhaltungssoftware im Preis inbegriffen
Monatlicher Preis:
202,40 € netto
Für Unternehmen oder Selbstständige mit höherem Belegaufkommen
- Buchen von bis zu ca. 45 Rechnungen pro Monat
- Schreiben von ca. 35 Rechnungen pro Monat
- Aufarbeitung der Unterlagen für die Vorlage beim Steuerberater
- Nutzung der Buchhaltungssoftware im Preis inbegriffen
Monatlicher Preis:
323,90 € netto
Für die nachträgliche Strukturierung und Ordnung
- Nachträgliche Erfassung und strukturierte Aufarbeitung aller Belege und Buchhaltungsunterlagen eines bereits abgeschlossenen oder bald endenden Geschäftsjahres
- Ideal, wenn während des laufenden Jahres keine oder nur unvollständige Büroarbeiten durchgeführt wurden
- Ordnung schaffen in Ihren Unterlagen und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung, z. B. durch Ihren Steuerberater
Preis:
je nach Umfang individuell vereinbar
Ich arbeite nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und sorge für eine strukturierte, nachvollziehbare und revisionssichere Belegverarbeitung. Dabei halte ich mich insbesondere an folgende Richtlinien:
GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
Bei der Verarbeitung und digitalen Archivierung von Belegen beachte ich die Anforderungen der GoBD, insbesondere hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Vollständigkeit.
Datenschutz gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für mich höchste Priorität. Ich verarbeite Daten ausschließlich zweckgebunden und unter Einhaltung aller Vorschriften der DSGVO. Auf Wunsch stelle ich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zur Verfügung.
Transparente Arbeitsweise
Alle Arbeitsschritte und Abläufe sind für meine Auftraggeber klar nachvollziehbar. Ich arbeite ausschließlich auf Basis klarer Absprachen und überlasse die steuerliche Auswertung und Kommunikation mit dem Finanzamt Ihrem Steuerberater.
Meine Arbeitsweise – Ihre Buchhaltung in sicheren Händen
Um eine ordnungsgemäße Buchführung im Sinne des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG sicherzustellen, richte ich für jeden Mandanten einen individuellen Account in einer Buchhaltungssoftware ein. Dieser Account läuft auf Ihren Namen, sodass Sie jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Daten behalten.
Ich erhalte Zugriff auf Ihren Account und übernehme dort die im Dienstleistungsvertrag sowie in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) vereinbarten Tätigkeiten. Dazu gehören die laufende Bearbeitung Ihrer Belege, das Schreiben von Rechnungen, die Zuordnung der Belege zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie die Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA).
Die endgültige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der EÜR erfolgt ausschließlich durch Sie selbst. Ich stehe Ihnen bei technischen Fragen und der Bedienung der Software gern unterstützend zur Seite.
Eine steuerliche Beratung oder Vertretung gegenüber dem Finanzamt darf ich rechtlich nicht durchführen, da diese Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG ausschließlich Steuerberatern vorbehalten sind.
So profitieren Sie von einer transparenten, sicheren und effizienten Buchhaltung – flexibel, unkompliziert und entlastend
- Spezialisiert auf Kleinunternehmer
Ich kenne die Herausforderungen kleiner Betriebe genau und biete maßgeschneiderte Unterstützung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Transparente Preispakete
Klare, nachvollziehbare Preise ohne versteckte Kosten – inklusive Software-Nutzung. Kostengünstige Alternative zum Steuerberater.
- Zeitersparnis & Entlastung
Sie können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während ich Ihre Belege, Rechnungen und Buchungsprozesse zuverlässig bearbeite.
- Digitale & papierlose Prozesse
Effiziente Belegbearbeitung – jederzeit online einsehbar, ohne unnötige Papierberge.
- Persönlicher Kontakt statt anonymer Service
Ich bin direkt für Sie erreichbar – keine Hotline, keine langen Wartezeiten, sondern schnelle und unkomplizierte Kommunikation.
- Kostenloses Erstgespräch
Unverbindlich kennenlernen, Fragen klären und gemeinsam den passenden Service finden.
- Flexibel, unkompliziert und entlastend
Mein Service passt sich Ihrem Unternehmen an – nicht umgekehrt.
Sollten meine Angebote Ihr Interesse geweckt haben oder Sie weitere Informationen wünschen, freue ich mich auf Ihre Nachricht. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich stehe Ihnen gerne für Fragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Telefon:
0155 666 100 12
E-Mail:
info@sutter-belegbearbeitung.de
Adresse:
Sutter Belegbearbeitung für Selbstständige & Kleingewerbetreibende
Bachstraße 18
86971 Peiting